1. März 2024

Bund der Filmbüros: FFG-Entwurf vernachlässigt Film- und Kinokultur

Das Filmfördergesetz FFG regelt die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Deutschland. Eine Novellierung steht für 2024 wieder an. Das Filmbüro Bremen engagiert sich für die Stärkung der Kulturellen Filmförderung und größere Transparenz. Dies geschieht im Rahmen des Bundes der Filmbüros.

Die Vorlage zur Neuausrichtung der Filmförderung lässt viele wichtige Fragen offen

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Als Interessenvertretung einer lebendigen und bunten Filmkultur in den verschiedenen Regionen Deutschlands begrüßt der Bund der Filmbüros die grundsätzliche Ausrichtung des im Februar 2024 vorgelegten Referentenentwurfs zur FFG-Novellierung, dem ein dringend benötigtes neues Filmförderungsmodell zugrunde liegt: Die Stärkung des Produktionsstandortes durch Steueranreizmodelle und eine Investitionsverpflichtung sind ausdrücklich positiv zu bewerten.

Stärkung des kulturellen Films und der Kinos

Kritisch zu sehen ist, dass das Steueranreizmodell nicht zwischen Kinofilm, um dessen Stärkung es in erster Linie gehen soll, und Streaming- und TV-Filmen unterscheidet und damit vor allem für die beiden letztgenannten eine Stärkung bedeutet. Zugleich müssen auch der unabhängige kulturelle Film und die Kinos in Deutschland mit der FFG-Novellierung gestärkt werden. Dies bildet sich aber im aktuellen Referentenentwurf nicht ab.

Mehr Dialog mit den Kreativen

Der Bund der Filmbüros bedauert die sehr kurzfristige Bereitstellung des Referentenentwurfs und die offenbar unzureichende Abstimmung. Die Filmbüros fordern deshalb die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dazu auf, jetzt stärker in den Dialog mit den Playern der deutschen Filmwirtschaft und -kultur zu treten. Außerdem sollte die Frist für Stellungnahmen seitens der Film- und Kinoverbände um 14 Tage, bis zum 15. März, verlängert werden.

Bessere Ausstattung der jurybasierten Förderung

Der Bund der Filmbüros wünscht sich seit langem eine Vereinfachung und die Durchlässigkeit der Förderung auf Landes- und Bundesebene: Auch wenn – wie im Referentenentwurf angelegt – an einigen Stellen mehr Automatismus bei der Filmförderung zu begrüßen ist, so wird auch weiterhin eine besser ausgestattete jurybasierte Förderung benötigt. Dies gilt beispielsweise auch für die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung. Einen überzeugenden Entwurf, wie die jurybasierte Förderung qualifizierter und effizienter arbeiten kann und wie sie ausgestattet wird, um eine lebendige und bunte Film- und Kinokultur zu ermöglichen, legt der Vorschlag zur FFG-Novelle nicht vor. Hier muss nachgebessert und präzisiert werden.

Wir brauchen die Kino- und Verleihförderung

Sehr kritisch sieht der Bund der Filmbüros die angestrebten Änderungen innerhalb der Verleih- und Kinoförderung, insbesondere die Streichung der Kinoreferenz-förderung, und verweist dazu auf die Stellungnahme der sogenannten 8er-Gruppe „Für eine Reform der Filmförderung“ vom 1. Dezember 2023, die einen ganzheitlichen Förderansatz von der Idee bis zur Präsentation einfordert. Die im FFG-Entwurf vorgesehenen Änderungen stehen hingegen im Widerspruch zum genannten Vorhaben des Gesetzes, nämlich der Förderung und Präsentation des deutschen und europäischen Kinofilms, und verhindern eine vielfältige Film- und Kinokultur, die in Deutschland derzeit notwendiger denn je ist. Wichtig wäre zum Beispiel der Erhalt des erfolgreichen „Zukunftsprogramms Kino“. Ebenso kritisch sieht der Bund der Filmbüros den Wegfall der Kurzfilm-Abspielförderung, die vor allem für gewerbliche und kommunale Filmkunstkinos, die das Kurzfilmformat pflegen, eine wichtige Unterstützung darstellt und gleichzeitig die Leinwandpräsenz der meist aus Hochschulen kommenden Nachwuchsproduktionen fördert.

Mehr Kreative in den Fördergremien

Der Bund der Filmbüros begrüßt ausdrücklich, dass der vorliegende Referenten-entwurf zur Stärkung von Filmvermittlung und Nachwuchsarbeit die „Filmbildung“ zum Fördergegenstand macht. Ebenso bewerten die Filmbüros die Vorhaben positiv, die Einhaltung von sozialen Mindeststandards für Filmschaffende in der Filmförderung verpflichtend zu gestalten und einen „Beirat für Diversität, Inklusion und Antidiskriminierung“ für das neue Filmfördermodell einzurichten. Auch hier gibt es jedoch noch Präzisierungsbedarf.
Der Bund der Filmbüros fordert grundsätzlich mehr Kreative in den Gremien. Zwar wird der FFA-Verwaltungsrat um zwei Sitze für die AG Festival und den „Diversitätsbeirat“ aufgestockt. Allerdings sind die Kreativen und Urheber:innen – gemessen an ihrem eigentlichen Stellenwert im Herstellungsprozess – nicht ausreichend in den Gremien Verwaltungsrat und Präsidium vertreten. Gar nicht vertreten sind bisher Vertreter:innen des Animationsfilms.

Über den Bund der Filmbüros

Der Bund der Filmbüros ist ein Zusammenschluss regionaler Filmbüros in Deutschland, die sich in ihren Regionen für eine Stärkung der Filmkultur einsetzen.

https://www.filmbueros.de/
Kontakt: (Email-Adresse)

  1. März 2024

Stellungnahme als pdf: Erklärung der Filmbüros zum FFG Entwurf. 01.03.2024

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