29.11.2005, 19 Uhr

Arbeitsgespräch 2005: Künstlersozialkasse Informationsvortrag

Vor der Mitgliederversammlung nun schon fast traditionell eine für alle nützliche Informationsveranstaltung. Diesmal eine Informationsveranstaltung zur Künstlersozialkasse.

Die soziale Lage der Künstler ist in vielen Fällen nicht ganz einfach. Das Künstlersozialversicherungsgesetz regelt:

– Wer Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) wird, muss nur die Hälfte seiner Beiträge für die Krankenkasse, die Renten- und die Pflegeversicherung selbst bezahlen, die andere Hälfte zahlt die KSK als Zuschuss.

– Anders als die oft hohen Mindestbeiträge bei den Krankenkassen sind bei den über die KSK Versicherten einkommensabhängig auch geringere monatliche Beiträge möglich.

– Bei der Beitragshöhe werden die oft schwierigen Anfangsjahre und die Schwankungen in der beruflichen Karriere berücksichtigt.

Unter welchen Voraussetzungen kommt man in den Genuss dieser Regelungen?

Rechtsanwalt Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur., Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht an der Hochschule und Universität Bremen.
In der sich anschließenden regen Fragestunde und Diskussion ging es um die Praxis. Z.B. was ist zu beachten, wenn ein zunächst nur intern geplantes Filmprojekt den Sprung auf ein Festival oder in eine Kinovorführung schafft oder unerwartet eine Fernsehausstrahlung möglich wird?

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