Kulturelle Filmförderung
Der nächste Einreichtermin steht auch im Oktober 2009 noch nicht fest
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Die Kulturelle Filmförderung Bremen wird bundesweit ausgeschrieben und umfasst die Bereiche Drehbuch, Produktionsvorbereitung, Produktion und Vertrieb/Präsentation. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Senators für Kultur. Der notwendige Bremen-Bezug kann über Wohnort der Antragsteller, Drehort oder über das Thema erbracht werden.
Das Filmbüro stellt eine jährlich wechselnde dreiköpfigen Fachjury aus bekannten und renommierten Personen der deutschen Film- und Medienbranche (Filmemacher, Produzenten, Regisseure, Schauspieler, Kritiker etc.) zusammen.
Es gibt keine Vorgabe über die Verteilung der Fördergelder auf die Bereiche Dokumentarfilm oder Fiction oder auf Drehbuch-, Produktions- oder Vertriebsförderung. Die Jury entscheidet rein nach künstlerischen und inhaltlichen Gesichtspunkten aufgrund der Antragsunterlagen und mit eingereichter Arbeitsproben.
Es werden jährlich etwa 12-15 Projekte gefördert. Wegen der geringen Fördersummen liegt der Schwerpunkt der Förderung bei finanziell weniger aufwendigen Projekten und der Nachwuchsförderung: Kurzfilmproduktion, Projektvorbereitung, kleinere Dokumentarfilmprojekte. Einen geringen Anteil sowohl an den Anträgen als auch bei den geförderten Projekten hat die Teilfinanzierung von Spielfilmen.
Downloads
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Richtlinien der Kulturellen Filmförderung |
87 K |
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Vorlagen Kalkulation, Finanzierungsplan und Abrechnung von Filmprojekten |
24 K |
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Formular_Kalkulation_Abrechnung.xls Vorlagen Kalkulation, Finanzierungsplan, Abrechnung als EXCEL Datei |
17.5 K |



